… wieder Einschränkungen im Betrieb der Jugendsiedlung



Nach der Normalisierung des Betriebs in der Jugendsiedlung sind nun mit der 15. Infektionsschutzverordnung vom 24.11.2021 wieder starke Einschränkungen erfolgt. Der Aufenthalt in der Jugendsiedlung ist nur noch nach der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich; für Schüler*innen gilt die 3G-Regel. Dies hat zu erheblichen Stornierungen bei den Buchungen geführt und stellt die Jugendsiedlung wieder vor enorme finanzielle Herausforderungen.

Unserer Meinung nach sind Kinder und Jugendliche in der Jugendsiedlung durch das bewährte Hygienekonzept, die Testungen zu Beginn des Aufenthalts, die Lage der Jugendsiedlung im Außenbereich ohne weitere Begegnungen und durch die jederzeit gesicherte Kontaktnachverfolgung bestens geschützt. Hoffen wir nun, dass zum Frühjahr 2022 die Lage wieder stabiler wird und Kinder, Jugendliche in den Jugendgruppen, Vereinen und Schulen wieder unbeschwert die vielfältigen Einrichtungen in Königsdorf nutzen können.